Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Greifswald ist bemüht, alle Internetseiten nach § 13 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG MV) so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Einschränkungen und Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können, so wie es festgehalten ist in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BITVO MV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Internetseiten der Domain www.paludiscout.de, die auf dem alternativen Webserver der Universität Greifswald mit dem Content Management WordPress umgesetzt sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt der Universität Greifswald stimmt inklusive seiner mobilen Ausspielansichten zum Großteil mit den Anforderungen der § 13 des LBGG MV überein.
Nicht barrierefreie Inhalte sind:
- Nicht alle Dokumente werden in einer barrierefreien Fassung angeboten.
- Nicht alle Bilder, Grafiken, Karten und audiovisuelle Inhalte sind mit Alternativtexten versehen.
- Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Begründung der Mängel
Der Internetauftritt ist komplex und außerordentlich umfangreiche. Er wird mit begrenzten Kapazitäten erstellt und gepflegt. Es werden außerdem Steckbriefe und Bilder für den Katalog durch Nutzer*innen selbst hochgeladen. Redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit können damit nicht gänzlich vermieden werden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2026 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Rückmeldungen und Kontakt
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Wenden Sie sich dazu bitte an:
Universität Greifswald
Lehrstuhl für Allgemeine Volkswirtschaftslehre
und Landschaftsökonomie
Soldmannstraße 15
17489 Greifswald
paludiscout@uni-greifswald.de
Der Webmaster ist ebenfalls zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit des Internetauftritts sowie die Bearbeitung eingehender Mängelmeldungen.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens können Sie die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschalten.